Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
Wikinger Montagen GmbH
Harburger Schlossstraße 30
21079 Hamburg
1. Geltungsbereich
1.1 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Geschäftsbeziehungen zwischen der Wikinger Montagen GmbH (im Folgenden „Auftragnehmer“) und ihren Kunden (im Folgenden „Auftraggeber“), soweit nicht anders vereinbart.
1.2 Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende AGB des Auftraggebers werden nur dann Vertragsbestandteil, wenn der Auftragnehmer ihrer Geltung ausdrücklich zugestimmt hat.
2. Vertragsschluss
2.1 Die Präsentation von Dienstleistungen auf der Website oder in anderen Medien stellt kein bindendes Angebot dar. Der Vertrag kommt erst mit der schriftlichen Bestätigung des Auftrags durch den Auftragnehmer oder durch den Beginn der Ausführung zustande.
2.2 Änderungen und Ergänzungen des Vertrages bedürfen der Schriftform.
3. Leistungsumfang
3.1 Der Leistungsumfang ergibt sich aus der Leistungsbeschreibung des jeweiligen Vertrages.
3.2 Der Auftragnehmer ist berechtigt, Teilleistungen zu erbringen, soweit diese für den Auftraggeber zumutbar sind.
4. Preise und Zahlungsbedingungen
4.1 Die vereinbarten Preise verstehen sich zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer.
4.2 Rechnungen sind, sofern nicht anders vereinbart, innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsdatum ohne Abzug zu zahlen.
4.3 Bei Zahlungsverzug ist der Auftragnehmer berechtigt, Verzugszinsen in gesetzlicher Höhe zu berechnen.
5. Pflichten des Auftraggebers
5.1 Der Auftraggeber verpflichtet sich, dem Auftragnehmer alle notwendigen Informationen und Unterlagen rechtzeitig zur Verfügung zu stellen.
5.2 Der Auftraggeber hat dafür Sorge zu tragen, dass während der Durchführung der Arbeiten alle notwendigen Vorkehrungen für einen reibungslosen Arbeitsablauf getroffen sind.
6. Haftung und Gewährleistung
6.1 Der Auftragnehmer haftet nur für Schäden, die auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruhen. Eine weitergehende Haftung ist ausgeschlossen.
6.2 Für Mängel haftet der Auftragnehmer zunächst durch Nachbesserung. Schlägt die Nachbesserung fehl, kann der Auftraggeber Minderung oder Rücktritt vom Vertrag verlangen.
6.3 Die Gewährleistungsfrist beträgt 12 Monate ab Abnahme der Leistung, sofern nicht zwingende gesetzliche Vorschriften eine längere Frist vorsehen.
7. Abnahme
7.1 Der Auftraggeber ist zur Abnahme der vertragsgemäßen Leistung verpflichtet.
7.2 Die Abnahme gilt als erfolgt, wenn der Auftraggeber die Leistung des Auftragnehmers nicht innerhalb einer angemessenen Frist abnimmt oder schriftlich begründete Mängel anzeigt.
8. Kündigung
8.1 Der Vertrag kann von beiden Parteien unter Einhaltung der gesetzlichen Kündigungsfristen gekündigt werden.
8.2 Im Falle der Kündigung sind die bis dahin erbrachten Leistungen vom Auftraggeber zu vergüten.
9. Vertraulichkeit
9.1 Beide Parteien verpflichten sich, alle im Rahmen des Vertragsverhältnisses erlangten vertraulichen Informationen und Daten nur im Rahmen der Vertragsdurchführung zu verwenden und nicht an Dritte weiterzugeben.
10. Schlussbestimmungen
10.1 Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
10.2 Erfüllungsort und Gerichtsstand ist Hamburg, sofern der Auftraggeber Kaufmann ist.
10.3 Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein, so bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.